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Leistungen der Sozialen Entschädigung für Zivildienstgeschädigte

Ehemalige Zivildienstleistende, die bei der Dienstverrichtung durch

  • eine Tätigkeit,
  • einen Unfall,
  • einen Angriff
  • oder in sonstiger Weise

eine gesundheitliche Schädigung erlitten und einen darauf beruhenden Schaden haben, können Leistungen des Sozialgesetzbuch Vierzehnzes Buch - Soziale Entschädigung - SGB XIV erhalten (§ 23 SGB XIV).

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 14.08.2025

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