Leistungen der Sozialen Entschädigung für Zivildienstgeschädigte
Ehemalige Zivildienstleistende, die bei der Dienstverrichtung durch
- eine Tätigkeit,
- einen Unfall,
- einen Angriff
- oder in sonstiger Weise
eine gesundheitliche Schädigung erlitten und einen darauf beruhenden Schaden haben, können Leistungen des Sozialgesetzbuch Vierzehnzes Buch - Soziale Entschädigung - SGB XIV erhalten (§ 23 SGB XIV).
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 14.08.2025