Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten
Wenn Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihrer Tätigkeit unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.
Hinweis: Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die seit 29.12.2009 in Kraft ist, brauchen Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine weiteren Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit erfüllt haben.
Bestimmte Dienstleistungen sind jedoch vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Dazu gehören
- Finanzdienstleistungen,
- bestimmte elektronische Kommunikationsdienste,
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen,
- private Sicherheitsdienste und
- Glücksspiele.
Berufsgruppen und Tätigkeiten
Amt24-Informationen über Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen geregelt sind:
Erlaubnisfreie Gewerbe
Genehmigungspflichtige Gewerbe
- Gewerblicher Umgang mit Tieren
- Lebensmittelverarbeitende Gewerbe
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
- Reisegewerbe
- Schaustellung von Personen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Überwachungsbedürftige Gewerbe
Handwerk
Freie Berufe
- Architektin/Architekt, Stadtplanerin/ Stadtplaner
- Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Psychotherapeutin /Psychotherapeut, Apothekerin / Apotheker
- Gesundheitsfachberufe
- Heilpraktikerin/Heilpraktiker
- Dolmetscherin/ Dolmetscher
- Ingenieurin/Ingenieur
- Beratende Ingenieurin/Ingenieur
- Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
- Rechtsdienstleistungen
- Steuerberaterin / Steuerberater
- Tierärztin/Tierarzt
Zulassungsfreie Berufsgruppen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 16.10.2025