Psychotherapie
In Deutschland sind jedes Jahr 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Zu den häufigsten Krankheitsbildern zählen Angststörungen, Depressionen und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentengebrauch. Für die knapp 18 Millionen Betroffenen und ihre Angehörigen ist eine psychische Erkrankung mit großem Leid verbunden und kann zu Einschränkungen im sozialen und beruflichen Leben führen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, psychische Erkrankungen zu behandeln. Eine davon ist die ambulante Psychotherapie. Diese führen ärztliche und psychologische Therapeuten mit entsprechender Qualifikation und Zulassung durch.
Psychotherapie richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Schwierigkeiten, Störungen und Probleme mit ihrem Leben schlecht zurechtkommen und diese nicht mehr alleine oder mit Hilfe ihrer gewohnten Bezugspersonen bewältigen können.
Eine ambulante Psychotherapie kann helfen!
Es gibt verschiedene Formen der Psychotherapie. Sie alle versuchen auf unterschiedliche Weise, Probleme der Betroffenen, die zu einer psychischen Störung geführt haben, zu erkennen und zu behandeln.
In einer geschützten Umgebung können Sie über sich und Ihr Anliegen sprechen. Damit wird Ihnen ein Raum eröffnet, schmerzliche Erfahrungen, ängstigende Gedanken und Erinnerungen, positive und negative Gefühle und Impulse gedanklich im Gespräch (und sich selbst gegenüber) zuzulassen.
Durch feste und regelmäßige Termine, die Neutralität des Therapeuten* und andere Rahmenbedingungen können unbewusste Konfliktmuster bewusst verarbeitet werden. So können Zusammenhänge zwischen den Problemen und ihren Ursachen erkannt werden, die Sie aus eigener Kraft und Willensanstrengung nicht auffinden, ertragen oder meistern können.
Psychotherapie umfasst die Entwicklung neuer Lösungen und Handlungsmuster im Umgang mit sich selbst und anderen.
Therapieverfahren
In Deutschland gibt es vier qualitativ gleichwertige Therapieverfahren, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt und bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung bezahlt werden:
- psychoanalytische Therapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- systemische Therapie
Für den Patienten ist es wichtig, gemeinsam mit dem Therapeuten zu besprechen, welches Verfahren im Einzelfall am geeignetsten ist.
Andere Therapieformen, wie etwa Gestalttherapie, Psychodrama, Familientherapie, Körperpsychotherapie und Bioenergetik als Form der Körperpsychotherapie oder Körperpsychotherapie werden Patienten nicht erstattet.
Ebenso wichtig wie die Therapieform ist, dass Sie sich ab dem ersten Gespräch mit dem Therapeuten gut fühlen. Stellt sich in den ersten Sitzungen kein Vertrauensverhältnis ein, sollten Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen.
Für die Aufnahme einer Psychotherapie ist keine Überweisung nötig. Bevor eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie begonnen werden kann, sind zunächst bei Erwachsenen mindestens zwei, maximal vier, probatorische, das heißt vorbereitende Sitzungen vorgesehen. Bei Kindern und Jugendlichen sind bis zu sechs probatorische Sitzungen möglich. Diese Gespräche dienen unter anderem der diagnostischen Klärung, der Indikationsstellung und der Feststellung, welches Therapieverfahren für den Patienten geeignet ist. Nach den probatorischen Sitzungen bei einem Psychotherapeuten, doch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, müssen Sie einen Arzt, zum Beispiel Ihren Hausarzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob eventuell eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist.
Die Kosten für eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie übernehmen grundsätzlich die gesetzlichen Krankenkassen. Den notwendigen Antrag stellt in der Regel der Therapeut gemeinsam mit Ihnen.
Sofern Sie privat krankenversichert sind, wenden Sie ich bitte bezüglich der Kostenübernahme vor Beginn einer Therapie an Ihre Krankenversicherung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 08.08.2025